INSOLVENZVERSICHERUNG UND SICHERUNGSSCHEIN – IMMER AUF NUMMER SICHER!

 

Der § 651 k des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Sicherstellung der Zahlungen des Reisenden gegenüber des Reiseveranstalters:

(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden

  1. Der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
  2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

Ebenso regelt der Gesetzestext den Fall von Reiseveranstaltern mit Niederlassung in einem europäischen Staat:

(5) Hat im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Reiseveranstalter seine Hauptniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so genügt der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung nach Absatz 1 auch dann, wenn er dem Reisenden Sicherheit in Übereinstimmung mit den Vorschriften des anderen Staates leistet und diese den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht. Absatz 4 gilt mit der Maßgabe, dass dem Reisenden die Sicherheitsleistung nachgewiesen werden muss.

 

Meer sardinien urlaub von Jolanda Melis hat seinen Firmensitz direkt in Sardinien, Italien.
Daher unterliegt die Ausgabe des Sicherungsscheins den italienischen Vorschriften.

Die Erfüllung dieser Vorschriften erfolgt im Gegensatz zu Deutschland nicht über die Aushändigung eines Sicherungsscheins eines Versicherungsunternehmens.

Gemäß des am 18. August 2015 in Kraft getretenen, italienischen Gesetzes Nr. 115 muss in Italien jeder rechtsgültig eingetragene Reiseveranstalter bei einem befugten Versicherungsunternehmen eine obligatorische Versicherung oder bei einem Bankinstitut eine entsprechende Bankbürgschaft abschließen.

Auf diese Weise wird im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Konkursanmeldung seitens des Veranstalters oder Vermittlers die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie die Rückführung der Gäste bei Reisen ins Ausland garantiert.

 

Meer sardinien urlaub von Jolanda Melis hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.
Ihr Kundengeldabsicherer ist:
Garantiefonds: Garanzia Viaggi S.r.l. N. A/398.4521/12/2020

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
meer sardinien urlaub von Jolanda Melis
– Reiseagentur meer sardinien urlaub –
Via Volta, 56

09048 Sinnai (CA)
Sardinien, Italien
Telefon: 0039 350 511 24 24