AGB – Allgemeine Reisebedingungen meer sardinien urlaub

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Allgemeine Reisebedingungen meer sardinien urlaub


§    1 Abschluss des Reisevertrages

§    2 Definitionen
§    3 Bezahlung
§    4 Leistungen
§    5 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
§    6 Versicherung
§    7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen
§    8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
§    9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
§ 10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
§ 11 Mitwirkungspflicht
§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
§ 14 Preisanpassungen
§ 15 Datenschutz
§ 16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Firmendaten
Autorisierung der Reiseveranstalter der Autonomen Region Sardinien
Handelsregister

Kontoverbindung

 

Allgemeine Reisebedingungen meer sardinien urlaub

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.
Sie werden Inhalt des Reisevertrages, der zwischen uns, der Firma meer sardinien urlaub von Jolanda Melis – nachstehend „meer sardinien urlaub“ genannt – und Ihnen zustande kommt.
Es gelten zudem die Bestimmungen, welche im Katalog ausgewiesen sind.
Werden Ihnen durch meer sardinien urlaub Reisearrangements anderer Veranstalter vermittelt, so wird dies klar signalisiert und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen.
Bei Einzelleistungen (Nur-Fähre, Mietwagen, Hotelzimmer etc.) gelten die Vertrags-/ Reisebedingungen der verantwortlichen Fährgesellschaften oder Dienstleistungsunternehmen. Meer sardinien urlaub tritt in diesen Fällen ausschließlich als Reisevermittler auf. zurück nach oben

§ 1 Abschluss des Reisevertrages

(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter meer sardinien urlaub den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

(2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder Onlineformular. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter meer sardinien urlaub zustande. Die Annahme durch meer sardinien urlaub bedarf keiner besonderen Form. Bei Vertragsschluss wird meer sardinien urlaub dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung, seine Reisedokumente, sofern direkt verfügbar, sowie eine Erläuterung zur Kundengeldabsicherung übersenden.

Der Kunde ist dazu angehalten, seine Dokumente sorgfältig zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten, wie z. B. falsches Reisedatum, Personenanzahl, Kinderalter, umgehend dem Reiseveranstalter zu melden.

(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von meer sardinien urlaub vor, an das meer sardinien urlaub für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären. zurück nach oben

§ 2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit meer sardinien urlaub in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist meer sardinien urlaub. zurück nach oben

§ 3 Bezahlung

(1) Die Pauschalreiserichtlinie der EU sieht vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sind.

In Deutschland erfolgt dies gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB, in Österreich tritt hierfür die Reisebüroversicherungsordnung in Kraft, in der Schweiz ist der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche vorgesehen.

Der Reiseveranstalter meer sardinien urlaub hat seinen Firmensitz direkt in Sardinien, Italien. Daher unterliegt er den italienischen Vorschriften.

Gemäß des am 18. August 2015 in Kraft getretenen, italienischen Gesetzes Nr. 115 hat jeder rechtsgültig eingetragene Reiseveranstalter für eine Konkursabsicherung zu sorgen. Diese Sicherstellung kann in einer Versicherung, einem Garantiefonds oder einer Bankbürgschaft bestehen. Auf diese Weise wird im Fall von Zahlungsunfähigkeit oder Konkursanmeldung seitens des Veranstalters die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie die Rückführung der Gäste bei Reisen ins Ausland garantiert.

Meer sardinien urlaub ist Teilnehmer eines entsprechenden Garantiefonds. Informationen hierzu werden sowohl im Reisekatalog als auch in den Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.

Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten sofort fällig.

Die Anzahlung ist auf die im Reisekatalog sowie in den Reiseunterlagen genannten Geschäftskonten von meer sardinien urlaub zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit nichts Anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.

Die Restzahlung muss unaufgefordert bei meer sardinien urlaub eingehen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf einer der Konten beim Reiseveranstalter.

(3) Bei den Zahlungsvorgängen eventuell anfallende Bankspesen werden nicht durch den Reiseveranstalter getragen.

(4) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als sechs Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich fällig und zu entrichten.

(5) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages.

Soweit meer sardinien urlaub zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung.

Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

(6) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von meer sardinien urlaub gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann meer sardinien urlaub das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten. zurück nach oben

§ 4 Leistungen

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Online-Reisekatalogs von meer sardinien urlaub und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Online-Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für meer sardinien urlaub bindend.

(2) meer sardinien urlaub behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung. zurück nach oben

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber meer sardinien urlaub vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen meer sardinien urlaub unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.

(3) Es sind folgende Gebührensätze maßgeblich:

a) Rücktrittsgebühren bei Reisebausteinen mit Eigenanreise wie bspw. Hotels, Apartmentanlagen, B&B, Agriturismo:

bis 30. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

29. – 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises

14. – 3. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises

b) Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:

bis 45. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises

44. – 21. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

20. – 8. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises

ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises

c) Rücktrittsgebühren bei Buchungen mit Nachlass „Hot Deal“ oder „nicht erstattbar“:
ab Zeitpunkt der Buchung: 100%

Reisearrangements mit einem dieser beiden Nachlässe müssen sofort bei Buchung komplett entrichtet werden und können weder umgebucht noch erstattet werden.

Hiervon abweichende Rücktrittsbedingungen werden auf der Katalogseite der entsprechenden Unterkunft, des Bootsausflugs oder anderen Dienstleistungen aufgeführt und ersetzen die oben aufgeführten Gebührensätze.

Die Rücktrittsbedingungen für Fährtickets sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fährgesellschaft zu entnehmen. Diese werden bei Buchung zur Verfügung gestellt.

(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter meer sardinien urlaub nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(5) Meer sardinien urlaub behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegender Kosten in Rechnung zu stellen.

(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt meer sardinien urlaub bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. zurück nach oben

§ 6 Versicherung

Meer sardinien urlaub empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie auf Wunsch. zurück nach oben

§ 7 Erstattung nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden Rücktrittskosten nach Ziffer 4 fällig. Es bleibt hiervon unbenommen, dass sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemüht. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen. zurück nach oben

§ 8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Meer sardinien urlaub kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von meer sardinien urlaub sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von meer sardinien urlaub wahrzunehmen. Kündigt meer sardinien urlaub, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann meer sardinien urlaub vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Ist die Durchführung der Reise, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von meer sardinien urlaub, unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.

3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt:

Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für meer sardinien urlaub nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn meer sardinien urlaub die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. zurück nach oben

§ 9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt, wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. zurück nach oben

§ 10 Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter meer sardinien urlaub kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

(2) Die örtliche Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Dies obliegt allein dem Reiseveranstalter meer sardinien urlaub.

(3) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

(4) Meer sardinien urlaub informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, vor der Kündigung des Reisevertrages (entsprechend dem deutschen § 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist (selbst eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung nicht realisierbar ist) oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(5) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(6) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von meer sardinien urlaub geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach entsprechend dem deutschen §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber meer sardinien urlaub verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. zurück nach oben

§ 11 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu bringen.

Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. zurück nach oben

§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters meer sardinien urlaub für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen. zurück nach oben

§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Meer sardinien urlaub informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger der Europäischen Union oder der Schweiz ist.

Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden meer sardinien urlaub ausdrücklich mitgeteilt.

Als italienische Region ist Sardinien für Staatsangehörige der Europäischen Union und Schweizer visumfrei. Ein Personalausweis ist ausreichend.

(2) Auch Kinder benötigen einen Ausweis mit Lichtbild und einer Mindestgültigkeitsdauer von drei Monaten.

(3) Hunde sollten mit einem amtstierärztlichen Gesundheits- und Impfzeugnis geführt werden.

Auf Sardinien gilt keine Tollwutimpfungspflicht.

(4) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

(5) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren. zurück nach oben

§ 14 Preisanpassungen

(1) Meer sardinien urlaub behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern.

Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann meer sardinien urlaub vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.

b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber meer sardinien urlaub erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für meer sardinien urlaub verteuert hat.

(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für meer sardinien urlaub nicht vorhersehbar waren.

(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat meer sardinien urlaub den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn meer sardinien urlaub in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. zurück nach oben

§ 15 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Reiseveranstalter selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des entsprechenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. zurück nach oben

§ 16 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich italienisches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reiseveranstalter meer sardinien urlaub kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. zurück nach oben

(Stand: Oktober 2018)

Firmendaten

meer sardinien urlaub
von Jolanda Melis
Via Volta, 56
09048 Sinnai (CA)
Sardinien – Italien
C.F.: MLSJND72E44Z112P
MwSt.: IT 03772560920
Tel: +39 350 511 24 24
Tel: +39 070 753 25 63
info@meersardinienurlaub.com
www.meersardinienurlaub.com

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Autorisierung der Reiseveranstalter der Autonomen Region Sardinien

Nr. 447


Handelsregister – Camera di Commercio

Cagliari, REA CA – 296846

Kontoverbindung

Inhaber: meer sardinien urlaub di Jolanda Melis
Bank: Banca Sella

Kontonummer: M552738159630

IBAN: IT 24 U032 6804 8000 5273 8159 630

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