Eine für alle stressfreie Fährüberfahrt ist Dank der „Kabinen mit Hund“ möglich. Ihr Hund reist bequem mit Ihnen in der Kabine.
Es muss ein gültiger, internationaler Impfpass mitgeführt werden.
In öffentlichen Räumlichkeiten mit Nahrungsmittelangebot, somit Lebensmittelgeschäfte beziehungsweise Supermärkte mit einem Lebensmittelbereich, Restaurants und Bars sind Hunde generell nicht gestattet.
In Restaurants und Bars mit Freisitzplatz darf der liebe Begleiter hingegen zumeist mit dabei sein.
In Museen und Kirchen sind Hunde weitestgehend nicht willkommen, selbst Schoßhunde nicht.
An Sardiniens Stränden gilt während der Badesaison (wird von der Region Sardiniens definiert und umfasst in der Regel den Zeitraum vom 01. April bis 31. Oktober) generelles Hundeverbot. Lediglich Rettungshunde italienischer Vereinigungen und Blindenhunde sind von dieser Regel ausgenommen. Alle anderen Vierbeiner sind nur an ausgewiesenen Hundestränden erlaubt. Die Einrichtung eines bestimmten Strandabschnittes als Hundestrand obliegt den jeweiligen Gemeinden, und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus hierüber oder fragen Sie uns.